Kompetenz
Was ist ein Sachverständigengutachter für das Dachdeckerhandwerk? Spezialisierte Sachverständigengutachter für das Dachdeckerhandwerk sind in ihrem Fachgebiet, gegenüber allgemeinen Baugutachtern die bessere Wahl. Sie kommen aus dem Handwerk. Dort Planen, Sanieren und Errichten sie täglich selbst. Durch ihre Erfahrung aus der Praxis bewerten sie Baumängel qualifizierter als reine Sachverständige Ingenieure ohne praktischen Hintergrund.
Ich habe die Gesellenprüfung im Dachdeckerhandwerk abgelegt. Nach der Aneignung der notwendigen praktischen Fertigkeiten besuchte ich die Meisterschule und erwarb den Titel des Handwerksmeisters für Dach-, Wand- und Abdichtungstechnik. Seit Februar 1990 führe ich als Dachdeckermeister ein Einzelunternehmen
Öffentlich bestellt und vereidigt
Abgrenzung Gutachter – Sachverständiger – Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt von der Dachdeckerhandwerk:
Damit ein Gutachter das notwendige Wissen über neueste Technologien, Baustoffe und Erkenntnisse aus angrenzenden Fachgebieten vorweisen kann, sollte er sich ständig fortbilden. Der Titel „Gutachter“ oder „Sachverständiger“ ist nicht geschützt und kann von jedem geführt werden. Es darf sich jeder so nennen, der glaubt die nötige Sachkunde zu besitzen. Die Fortbildung ist nicht vorgeschrieben. Mit einem selbst kreierten Stempel ausgestattet, wird der Eindruck erweckt, dass ein von ihnen erstelltes Gutachten amtlich ist.
Anders verhält es sich bei den öffentlich bestellten und von der Handwerkskammer vereidigten Sachverständigen.
Sie erstatten Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern und von Inhabern handwerksähnlicher Betriebe.
Als Gutachter von der Handwerkskammer öffentlich bestellt und vereidigt, kann nur werden, wer in der Handwerksrolle der Handwerkskammer z.B. als Inhaber eingetragen ist, über ausreichende Lebens- und Berufserfahrung verfügt und die persönliche Eignung besitzt. Er hat die besondere Sachkunde (überdurchschnittliche Fachkenntnisse), die notwendige praktische Erfahrung und Fähigkeit Gutachten zu erstatten, nachzuweisen. Der Sachverständige ist verpflichtet, sich nachweisbar auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt und vereidigt ist sowie hinsichtlich des allgemeinen Sachverständigenwissens, im erforderlichen Umfang ständig fortzubilden.
Der Sachverständige hat seine Aufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen und seine Gutachten in diesem Sinne nach bestem Wissen und Gewissen zu erstatten. Der Sachverständige hat vor Annahme von Aufträgen und während deren Ausführung auf Gründe hinzuweisen, die geeignet sind, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen
Als öffentlich bestellter Sachverständigengutachter bin ich im Oktober 1996 von der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) vereidigt worden. Die mir übertragenen Aufgaben werden mit bestem Wissen und Gewissen unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllt. An Fortbildungsmaßnahmen, Seminaren, Schulungen u. ä. nehme ich kontinuierlich teil. Der erfolgreiche Abschluss wird durch einen Punktwert auf dem Zertifikat bestätigt und ist der Fortbildungsnachweis. Dieser Nachweis ist die Grundlage für eine erfolgreiche Wiederbestellung nach Ablauf von 5 Jahren.
Ingenieurstudium
Der Schwerpunktsoll von Qualifikationen soll auf der fachspezifisch-technischen Fortbildung liegen. Als Sachverständigengutachter verfüge ich über weitere Kenntnisse, die über mein Fachgebiet hinaus gehen.
Ich bringe ich nicht nur Kenntnisse aus dem Handwerk mit, sondern habe zuvor, im Zuge einer anderen beruflichen Orientierung ein Fachschulstudium, mit dem Abschluss als Ingenieur absolviert. Diese Vorbildung erleichtert mir die Beurteilung von technischen Zusammenhängen tiefgründiger als allgemein üblich.
Energieberatung
Das Energieeinspargesetz (EEG) wurde im Jahr 1976 als Reaktion auf die Ölkrise (1973) erlassen. Es definiert grundsätzliche Anforderungen an die Errichtung von Gebäuden mit dem Ziel, beim Heizen und Kühlen vermeidbare Energieverluste zu unterbinden. Es ermächtigt die Bundesregierung, in Rechtsverordnungen Anforderungen unter anderem an den Wärmeschutz von Gebäuden, an eine energieeffiziente Anlagentechnik oder auch an die Ausstellung von Energieausweisen zu stellen.
Seit 1. Februar 2002 regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV) die Anforderungen an die Energieeinsparung und Begrenzung des Energiebedarfs bei Gebäuden. Damit wurden die bis dahin getrennten Regelungen der Wärmeschutzverordnung (WSVO) und der Heizungsanlagenverordnung zusammengeführt.
Die Umsetzung der Anforderungen gemäß EnEv bei der Errichtung und Sanierung von Gebäuden ist sehr komplex. Um diesem Umstand gerecht zu werden, habe ich eine Ausbildung zum Gebäudeenergieberater absolviert.
Sachschäden
Die Elementar - Schadenereignisse an Gebäuden nehmen aufgrund gehäufter Extrem –Wetterlagen zu. Insbesondere die Versicherungswirtschaft braucht kompetente, fachlich versierte Experten aus dem Kreis des Dachhandwerks.
Die Bewertung insbesondere von Sturm-, Hagel- und Schneedruckschäden etc. zählt seit Jahren zu meinem Aufgabengebiet. Um auch hier qualitativ optimale Aussagen treffen zu können, habe ich mich dem „Dachdecker Netzwerk Sachverständige“ DachNetSV angeschlossen. Meine Leistungen entsprechen dem im Netzwerk üblichen Qualitätsstandard und Service-Levels. Hierzu gehört selbstverständlich auch die Teilnahme an den intern angeboten Seminaren.
siehe DACHNETSV: www.dachnetsv.de